Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „BLUDENZ 2 - Bahnhof Schlot 100,4 MHz“ ausgebaut. Der entgegenstehende Antrag des Vereins „Dachverbands für offene Jugendarbeit, Kultur- und Medieninitiativen“ (Radio Proton) wurde wegen unzulässiger Doppelversorgung, der Antrag der Bregenzer Lokalradio GmbH (Radio Arabella Bregenz) wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen