Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität „BLUDENZ 2 - Bahnhof Schlot 100,4 MHz“ ausgebaut. Der entgegenstehende Antrag des Vereins „Dachverbands für offene Jugendarbeit, Kultur- und Medieninitiativen“ (Radio Proton) wurde wegen unzulässiger Doppelversorgung, der Antrag der Bregenzer Lokalradio GmbH (Radio Arabella Bregenz) wegen des Vorrangs des Ausbaus von bundesweiten Zulassungen abgewiesen. Der Bescheid ist rechtskräftig.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen