Dem Verein Campus Radio St. Pölten wurde gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet im Wesentlichen den Bezirk St. Pölten, soweit dieser durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Das bewilligte Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit einem Programmschema, wonach im Rahmen der Fachhochschulstudiengänge der Fachhochschule St. Pölten ein Programm für Studenten und Schüler gesendet wird. Das Programm umfasst verschiedene Sendeflächen, die Musiksendungen, Talk-Sendungen, Sendungen zu den Themenbereichen IT und Medien, Chartsendungen u.ä. enthalten.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF