Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat auf Grund der Anzeige der Arabella Graz Privatradio GmbH vom 18.04.2011 gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass auch nach Abtretung der Geschäftsanteile an der Arabella Graz Privatradio GmbH
1. der bisherigen Gesellschafter Mag. Rudolf Roth, geboren am 14.09.1948, in der Höhe von 12,5 %, Johann Roth, geboren am 02.10.1946, in der Höhe von 12,5 %, Dr. Michael Krüger, geboren am 26.12.1955, in der Höhe von 10 %, und DSG - Wirtschaftstreu-handgmbH (FN 178832 p beim Landesgericht für ZRS Graz) in der Höhe von 15 %, sohin insgesamt 50 % der Geschäftsanteile, an Mag. Stephan Prähauser, geboren am 25.10.1970, sowie
2. der bisherigen Gesellschafter Telefon & Buch Verlagsgesellschaft (FN 42720 z beim Landesgericht Wiener Neustadt) in der Höhe von 20 %, EAR Beteiligungs GmbH (FN 195401 f beim Landesgericht Feldkirch) in der Höhe von 20 % und Mag. Dr. Peter Dösinger, geboren am 29.05.1963, in der Höhe von 10 %, sohin insgesamt 50 % der Geschäftsanteile, an Johann Holztrattner, geboren am 25.08.1945,
weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G