R. F-S hat als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-G zu verantworten, dass am 04.08.2011 im Fernsehprogramm ORF eins während der von ca. 18:47 Uhr bis ca. 20:59 Uhr ausgestrahlten Sendung „UEFA Europa League Qualifikation 3. Runde Rückspiel: FK Senica – Red Bull Salzburg + Bröndby Kopenhagen – Josko Ried“ von ca. 18:47 Uhr bis ca. 18:54 Uhr, von ca. 19:48 Uhr bis ca. 19:59 Uhr und von ca. 20:52 bis ca. 20:59 Uhr eine großflächig mit den Firmenlogos von „Tipp 3“, „Generali“, „Puntigamer“ und „T-Mobile“ bestückte Wand als Hintergrund für den Co-Moderator im Bild gezeigt wurde, wobei die Darstellungen im Ausmaß von ca. 5 Minuten und 47 Sekunden zu sehen waren und hiermit ein zu starkes Herausstellen verwirklicht wurde.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“