Über Anzeige der Mediahaus OG, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 28.05.2010, KOA 4.229/10-001, erteilten Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, welche die Versorgung der Region Salzburg/ Flachgau und angrenzende Teile Oberösterreichs („MUX C - Salzburg“) umfasst, wird das mit Spruchpunkt 4.3.1. dieses Bescheides genehmigte Programmbouquet gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz iVm § 2 Abs. 2 Z 6 lit. a bis d MUXAuswahlgrundsätzeverordnung 2007 (MUX-AG-V 2007) dahingehend geändert, dass es nunmehr anstelle des Fernsehprogramms „Salzburg Plus“ der Mediahaus OG nachfolgendes Fernsehprogramm umfasst: „Salzburg Plus“ (Salzburg Plus Television GmbH)
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G