Über Anzeige der Mediahaus OG, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 28.05.2010, KOA 4.229/10-001, erteilten Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, welche die Versorgung der Region Salzburg/ Flachgau und angrenzende Teile Oberösterreichs („MUX C - Salzburg“) umfasst, wird das mit Spruchpunkt 4.3.1. dieses Bescheides genehmigte Programmbouquet gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz iVm § 2 Abs. 2 Z 6 lit. a bis d MUXAuswahlgrundsätzeverordnung 2007 (MUX-AG-V 2007) dahingehend geändert, dass es nunmehr anstelle des Fernsehprogramms „Salzburg Plus“ der Mediahaus OG nachfolgendes Fernsehprogramm umfasst: „Salzburg Plus“ (Salzburg Plus Television GmbH)
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“