Der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH wurde die Übertragungskapazität „GMUNDEN (Grünberg) 90,6 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 21.01.2008, GZ 611.080/0001-BKS/2007, zugeteilten Versorgungsgebietes „Linz, Wels und Steyr“ zugeordnet.
Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Oberösterreich Mitte". Es umfasst die Stadt Linz, den Bezirk Linz Land, die Stadt Wels, Teile des Bezirkes Wels, die Stadt Steyr, Teile des Bezirkes Steyr Land, Teile des Bezirkes Amstetten, den Raum Gmunden im Bereich des Traunsees sowie Teile der Gebiete Vöcklabruck und Attnang-Puchheim, jeweils soweit diese durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten „LINZ 2 (Freinberg) 102,0 MHz“, „STEYR (Tröschberg) 99,4 MHz“, „WELS 2 (Sternhochhaus) 95,8 MHz“ und „GMUNDEN (Grünberg) 90,6 MHz“ versorgt werden können.
Die Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"