Gemäß § 5 Abs 7 Z 1 PrTV-G wurde festgestellt, dass die IRO & Partners Management- und Marketing Beratungsgesellschaft m.b.H. über einen durchgehenden Zeitraum von einem Jahr aus von ihr zu vertretenden Gründen keinen regelmäßigen Sendebetrieb entsprechend ihrer Zulassung zur Veranstaltung von Satellitenrundfunk zwecks Verbreitung von Spartenprogrammen zur Vermittlung innerbetrieblicher Schulungs-, Firmen- und Informationsinhalte sowie zur Übermittlung firmeninterner Informationen an Kunden, welche ihr mit Bescheid der Privatrundfunkbehörde vom 28. September 2000, GZ 611.801/9-PRB/00, erteilt wurde, ausgeübt hat. Gemäß § 5 Abs 7 Z 1 PrTV-G ist diese Zulassung daher erloschen.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“