Der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH wurde gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, für die Dauer von zehn Jahren ab 02.09.2015 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Salzburg“ erteilt.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G