Die KommAustria hat dem Verein Acoustic Lakeside gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003, für den Zeitraum vom 16.07.2018 bis zum 22.07.2018 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Acoustic Lakeside Festival“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.