• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    22.01.2007
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Schlüsselverlag J.S. Moser GmbH
  • GZ
    KOA 1.170/01-001

Feststellung der Verletzung des PrR-G durch fehlenden Werbetrenner - Liferadio Tirol

Die KommAustria hat festgestellt, dass die Schlüsselverlag J.S. Moser GmbH (Liferadio Tirol) als Hörfunkveranstalterin im Versorgungsgebiet „Tirol“ die Bestimmung des § 19 Abs. 3 Privatradiogesetz dadurch verletzt hat, dass sie am 09.06.2006 um ca. 17:15 Uhr redaktionellen Inhalt nicht eindeutig durch akustische Mittel vom folgenden Werbespot getrennt hat.
Darüber hinaus wurde die Veröffentlichung dieser Entscheidung aufgetragen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 26.3.2007, GZ 611.001/0001-BKS/2007, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen, die Feststellung ist damit rechtskräftig.

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