Auf Antrag des Vereins "Freier Rundfunk Salzburg", Verein zur Förderung von freien, lokalen Radio- und Fernsehprojekten wird gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.416/11-013, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "SALZBURG STADT (Maria Plain) 107,5 MHz" nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts (Beilage 1) geändert (Standortverlegung auf nunmehr "SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 107,5 MHz").
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes