Auf Antrag des Vereins "Freier Rundfunk Salzburg", Verein zur Förderung von freien, lokalen Radio- und Fernsehprojekten wird gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.416/11-013, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "SALZBURG STADT (Maria Plain) 107,5 MHz" nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts (Beilage 1) geändert (Standortverlegung auf nunmehr "SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 107,5 MHz").
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“