Auf Antrag des Vereins "Freier Rundfunk Salzburg", Verein zur Förderung von freien, lokalen Radio- und Fernsehprojekten wird gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die mit Bescheid der KommAustria vom 11.04.2011, KOA 1.416/11-013, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "SALZBURG STADT (Maria Plain) 107,5 MHz" nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts (Beilage 1) geändert (Standortverlegung auf nunmehr "SALZBURG 6 (Hochgitzen Mobilfunkmast) 107,5 MHz").
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G