Auf Antrag des Vereins Campus Radio St. Pölten wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 18.03.2016, KOA 1.102/16-008, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Erhöhung der Sendeleistung bewilligt wird.