Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 und 5 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Tunnelfunk-Sendeanlagen "Tunnel Selzthal" (87,9 MHz – Ö 1), "Einhausung Zederhaus"(90,1 MHz – Ö 1), "Einhausung Zederhaus" (96,4 MHz – Radio Salzburg) sowie "Einhausung Zederhaus" (99,6 MHz – Ö3) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Beschei ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“