• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    04.07.2018
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    Mag. Benjamin Mühlbacher
  • GZ
    KOA 1.960/18-230

Strafverfügung wege Nichtaktualisierung

Der Beschuldigte hat es im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 unterlassen, bei der Kommunikationsbehörde Austria in Mariahilferstraße 77-79, 1060 Wien, eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich des Abrufdienstes X und des Kabelfernsehprogramms X vorzunehmen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Der Bescheid wurde in anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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