Über Antrag des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 27.01.2010, KOA 4.411/10-003, erteilten Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – Großraum Wien) der TELE1VISION Video- und Fernsehproduktion GesmbH (gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 15.06.2009, GZ 611.196/0002-BKS/2009) wird gemäß § 6b Privatradiogesetz die Verbreitung des bisher über „MUX C“ verbreiteten Programms dahingehend genehmigt, dass dieses zusätzlich über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX B“ der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) ausgestrahlt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G