Über Antrag des Vereins Radio Maria Österreich – Der Sender mit Sendung, Inhaberin der mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 27.01.2010, KOA 4.411/10-003, erteilten Zulassung zur Verbreitung eines digitalen Hörfunkprogramms über die terrestrische Multiplex-Plattform („MUX C“ – Großraum Wien) der TELE1VISION Video- und Fernsehproduktion GesmbH (gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 15.06.2009, GZ 611.196/0002-BKS/2009) wird gemäß § 6b Privatradiogesetz die Verbreitung des bisher über „MUX C“ verbreiteten Programms dahingehend genehmigt, dass dieses zusätzlich über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX B“ der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002) ausgestrahlt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“