A hat als Geschäftsführer der VICE Austria GmbH (FN 219379 t beim Handelsgericht Wien) und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG, für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieser Gesellschaft unterlassen, der KommAustria die Aufnahme der Tätigkeit des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf unter der Adresse http://noisey.vice.com/alps/videos anzuzeigen.
Die Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Straferkenntnis entspricht nicht dem Original.