Die KommAustria hat gemäß § 5 Abs. 7 Z 1 iVm § 60 AMD-G festgestellt, dass die mit Bescheid vom 15.12.2009, KOA 4.419/09-002 erteilte Zulassung der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms "Kärnten TV" über die terrestrische Multiplex-Plattform ("MUX C" - Kärnten) der Bezirks TV St. Veit Produktions- und Vertriebsges.m.b.H. erloschen ist weil der Veranstalter seit über einem Jahr keinen regelmäßigen Sendebetrieb ausgeübt hat da die Voraussetzungen der Verbreitung weggefallen sind.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“