Die KommAustria hat die von der Salzburg Plus Television GmbH wegen behaupteter Verstöße der RTS-Regionalfernsehen-GmbH gegen §§ 37, 38 und 43 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) eingebrachte Beschwerde zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G