Die KommAustria hat die von der Salzburg Plus Television GmbH wegen behaupteter Verstöße der RTS-Regionalfernsehen-GmbH gegen §§ 37, 38 und 43 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) eingebrachte Beschwerde zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.