Die KommAustria hat die von der Salzburg Plus Television GmbH wegen behaupteter Verstöße der RTS-Regionalfernsehen-GmbH gegen §§ 37, 38 und 43 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) eingebrachte Beschwerde zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“