• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Medientransparenz
  • Datum
    22.09.2015
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 13.500/15-118

Straferkenntnis wegen unterlassener Bekanntgabe nach dem MedKF-TG

Der Beschuldigte hat als Bürgermeister der Stadtgemeinde Feldbach und somit als gemäß § 9 Abs. 1 1991 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers, zu verantworten, dass die Stadtgemeinde Feldbach in 8330 Feldbach, Hauptplatz 13, Bekanntgaben gemäß § 2 und § 4 MedKF-TG an die KommAustria innerhalb der mit Schreiben zu KOA 13.250/15-002 gesetzten Nachfrist von vier Wochen, somit von 24.04.2015 bis 22.05.2015, an die KommAustria über die unter www.rtr.at („eRTR“) abrufbare Webschnittstelle unterlassen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Die Formatierung des Bescheides entspricht nicht dem Original.

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