Mit diesem Bescheid wurde dem Verein „Agora Arbeitsgemeinschaft offenes Radio – Avtonomno gibanje odprtega radia“ gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität „SOBOTH 101,9 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats vom 31.05.2011, GZ 611.033/0004-BKS/2011, zugeteilten Versorgungsgebietes „Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten“ zugeordnet.
Gleichzeitig wurde der Name des Versorgungsgebietes auf „Siedlungsgebiet der slowenischen Volksgruppe in Kärnten sowie die Gemeinde Soboth“ geändert. Es umfasst den Großraum des Bundeslandes Kärnten sowie die Gemeinde Soboth in der Steiermark, soweit dieses Gebiet durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G