Gemäß § 6 Privatfernsehgesetz wird über Antrag des Dalibor Petrovic, die Verbreitung des Hörfunkprogramms des Antragstellers gemäß dem Zulassungsbescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 17.07.2007, KOA 2.100/07-079, über den Satelliten Hotbird (Transponderfrequenz 12.539 GHz, Horizontal polarisiert) genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen