Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 11.04.2017 bis zum 11.07.2017 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Sand in the City 2017“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.