Der MOSTAFAVI-RAD KEG wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten HELLAS SAT 2, Beam S2, 39° Ost, verbreiteten Fernsehprogramms („Firebird TV“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Das Programm „Firebird TV“ ist ein Musikkanal, der orientalische Musik (und zwar arabischsprachige, türkischsprachige, russischsprachige und persischsprachige) Musik beinhaltet und an ein Publikum im Nahen Osten, insbesondere im Iran, Irak, und Saudi Arabien, gerichtet ist. Die Zulassung ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen