Auf Antrag der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Salzburg" betreffend die Funkstelle "SAALFELDEN 2 (Huggenberg) 87,6 MHz" dahingehend geändert, dass eine Änderung der Antennencharakteristik bewilligt wurde und die Bewilligung nunmehr wie in dem beiliegenden geänderten technischen Anlageblatt gilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“