Auf Antrag der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Salzburg" betreffend die Funkstelle "SAALFELDEN 2 (Huggenberg) 87,6 MHz" dahingehend geändert, dass eine Änderung der Antennencharakteristik bewilligt wurde und die Bewilligung nunmehr wie in dem beiliegenden geänderten technischen Anlageblatt gilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.