Auf Antrag der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet "Salzburg" betreffend die Funkstelle "SAALFELDEN 2 (Huggenberg) 87,6 MHz" dahingehend geändert, dass eine Änderung der Antennencharakteristik bewilligt wurde und die Bewilligung nunmehr wie in dem beiliegenden geänderten technischen Anlageblatt gilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes