Auf Antrag der Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH wurde gemäß § 6 PrTV-G die Änderung des über die terrestrische Multiplex-Plattform „MUX D“ der MEDIA BROADCAST GmbH verbreiteten Programms „Sat.1 Österreich“ dahingehend genehmigt, dass
1. Jeweils mittwochs, alternativ dienstags, zwischen 20:15 und 23:15 Uhr, an den Spieltagen der UEFA Champions League Übertragungen und Berichterstattungen von den ausgetragenen Fußballspielen in der Dauer von maximal 180 Minuten gesendet werden;
2. Jeweils donnerstags (bzw. freitags frühmorgens), alternativ mittwochs(bzw. donnertsags frühmorgens), zwischen 18:50 und 00:45 Uhr, an den Spieltagen der UEFA Europa League Übertragungen und Berichterstattungen von den ausgetragenen Fußballspielen in der Dauer von maximal 355 Minuten gesendet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen