Gemäß § 38 AVG wird das Verfahren über die Anzeige der Sky Österreich Fernsehen GmbH gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G betreffend den unter www.youtube.com/SkyÖsterreich abrufbaren Youtube-Kanal bis zur Vorabentscheidung des in der Rechtssache C-132/17 Peugeot Deutschland GmbH angerufenen Gerichtshofes der Europäischen Union ausgesetzt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Wien, 6.11.2017, Dr. Susanne Lackner
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G