• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    02.12.2009
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Tele1Vision Video- und Fernsehproduktion GmbH
  • GZ
    KOA 4.211/09-007

Fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX C - Großraum Wien

Die KommAustria hat der Tele1Vision Video- und Fernsehproduktion GmbH als Inhaberin der terrestrischen Multiplex-Zulassung für den Großraum Wien gemäß § 25 Abs. 3 PrTV-G fernmelderechtliche Bewilligungen für MUX C erteilt.
Zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX C gemäß dem Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 15.06.2009, GZ 611.196/0002-BKS/2009) wurde die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlage erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
WIEN 1 (Kahlenberg) Kanal 53
Der Bescheid ist rechtskräftig.

Weitere Entscheidungen