Der Antrag der T-ROCK GmbH, eingetragen im Handelsregister B München, HRB 214508, vom 17.10.2014 auf Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogrammes unter Nutzung der Übertragungskapazität „INNSBRUCK – 103,80 Mhz“ zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 3 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“