Die KommAustria hat der MEDIA BROADCAST GmbH gemäß § 25a Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für mobilen terrestrischen Rundfunk ("MUX D") erteilt. Der Antrag der Mobile TV Infrastruktur GmbH wurde im Zuge des Auswahlverfahrens abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 31.03.2008, GZ 611.195/0004-BKS/2008, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“