Die KommAustria hat der MEDIA BROADCAST GmbH gemäß § 25a Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für mobilen terrestrischen Rundfunk ("MUX D") erteilt. Der Antrag der Mobile TV Infrastruktur GmbH wurde im Zuge des Auswahlverfahrens abgewiesen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 31.03.2008, GZ 611.195/0004-BKS/2008, die dagegen erhobene Berufung abgewiesen. Die Zulassung ist damit rechtskräftig.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF