Der Bohmann Druck- und Verlag-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG wurde gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienstegesetz zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) für die Dauer vom 26.10.2011 bis zum 26.10.2012 die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „SCHAU TV“ über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002, zugeordneten terrestrischen Multiplex-Plattform („MUX B“) im Raum Wien erteilt.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes