Der Bohmann Druck- und Verlag-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG wurde gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Audiovisuelle Mediendienstegesetz zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) für die Dauer vom 26.10.2011 bis zum 26.10.2012 die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Programms „SCHAU TV“ über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002, zugeordneten terrestrischen Multiplex-Plattform („MUX B“) im Raum Wien erteilt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“