Dem Verein "Freies Radio Salzkammergut - Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut (FRS)" wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität "WOLFGANGSEE (Mobilkommast) 89,6 MHz" zur Erweiterung des ihr mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats vom 16.06.2008, GZ 611.075/0003-BKS/2008, zugeteilten Versorgungsgebietes "Salzkammergut" zugeordnet
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G