Dem Verein "Freies Radio Salzkammergut - Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Salzkammergut (FRS)" wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 und § 12 Abs. 1 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die in der Beilage 1 beschriebene Übertragungskapazität "WOLFGANGSEE (Mobilkommast) 89,6 MHz" zur Erweiterung des ihr mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats vom 16.06.2008, GZ 611.075/0003-BKS/2008, zugeteilten Versorgungsgebietes "Salzkammergut" zugeordnet
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“