Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat festgestellt, dass die Kanal Telemedial Privatrundfunk GmbH die Bestimmung des § 37 Z 4 PrTV-G dadurch verletzt hat, indem sie durch Ausstrahlung einer Teleshoppingsendung mit dem Berater Walter von Berg den Eindruck erweckt hat, dass eine telefonische Beratung und Behandlung mithilfe von „Engelenergien“ eine schulmedizinische Behandlung durch einen ausgebildeten Arzt ersetzen kann, und damit Verhaltensweisen gefördert hat, die die Gesundheit gefährden.
Darüber hinaus wurde die Veröffentlichung dieser Entscheidung aufgetragen.
Der Bundeskommunikationssenat hat mit Bescheid vom 19.05.2008, GZ 611.192/0001-BKS/2008, die dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen.
Die Feststellung ist damit rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“