Der LT1 Privatfernsehen GmbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der "LT1" täglich von 00:00 bis 17:00 Uhr, von 17:30 bis 21:00 Uhr und von 21:30 bis 24:00 Uhr (nicht also in den Zeiträumen von 17:00 bis 17:30 Uhr und von 21:00 bis 21:30 Uhr) gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G