• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    21.09.2016
  • Unterkategorie
    Programmänderungen
  • Partei(en)
    LT1 Privatfernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 2.150/16-005

Änderung der Sendezeiten gemäß § 6 Abs. 2 AMD-G

Der LT1 Privatfernsehen GmbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der "LT1" täglich von 00:00 bis 17:00 Uhr, von 17:30 bis 21:00 Uhr und von 21:30 bis 24:00 Uhr (nicht also in den Zeiträumen von 17:00 bis 17:30 Uhr und von 21:00 bis 21:30 Uhr) gesendet wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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