Der LT1 Privatfernsehen GmbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der "LT1" täglich von 00:00 bis 17:00 Uhr, von 17:30 bis 21:00 Uhr und von 21:30 bis 24:00 Uhr (nicht also in den Zeiträumen von 17:00 bis 17:30 Uhr und von 21:00 bis 21:30 Uhr) gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes