Der LT1 Privatfernsehen GmbH wurde gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der "LT1" täglich von 00:00 bis 17:00 Uhr, von 17:30 bis 21:00 Uhr und von 21:30 bis 24:00 Uhr (nicht also in den Zeiträumen von 17:00 bis 17:30 Uhr und von 21:00 bis 21:30 Uhr) gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“