1. Über Anzeige der Stadtwerke Judenburg AG, Inhaberin einer Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, welche die Versorgung zentraler Teile der Region Mur-, Mürztal umfasst, wird gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit der Aufnahme des von der Mur-Mürztal Regionalfernseh GmbH veranstalteten Programms „kanal3 (mmrf)“ sowie der Entfernung des von der Radio-TV Grün Weiß Betriebs GmbH Nfg KEG veranstalteten Programms „Radio-TV Grün Weiß“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.
2. Das mit Spruchpunkt 4.3.1. des Zulassungsbescheides genehmigte Programmbouquet wird gemäß § 25 Abs. 2 Z 10 iVm § 25 Abs. 6 AMD-G dahingehend geändert, dass es nunmehr nachfolgende Programme umfasst:
· „kanal3 Aichfeld“ der AiNet Telekommunikations-Netzwerk Betriebs GmbH
· „memaTV“ der MEMA Medien- Marketing GmbH
· „Radio Soundportal“ Medienprojektverein Steiermark – Radio Soundportal
· „kanal3 (mmrf)“ der Mur-Mürztal Regionalfernseh GmbH
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Programmzulassung für das digitale Fernsehprogramm "kabel eins Doku austria"
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G