Die KommAustria hat die Beschwerde der A in ihrem unerledigten Umfang, somit insoweit, als sie sich wegen behaupteter Verletzungen des ORF-Gesetzes gegen die Ausstrahlung der Dokumentation „Nationale Träume - Ungarns Abschied von Europa?“ am 26. September 2012 im Fernsehprogramm ORF 2 richtet, gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Z 1, § 4 Abs. 4, § 4 Abs. 5 Z 1 bis 3, § 4 Abs. 6, § 10 Abs. 1 und Abs. 3 bis 7 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Das BVwG hat mit Erkenntnis vom 12.05.2016, GZ W149 2000572-2/4E, die Beschwerde gegen diesen Bescheid als unbegründet abgewiesen.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“