Die KommAustria hat die Beschwerde der A in ihrem unerledigten Umfang, somit insoweit, als sie sich wegen behaupteter Verletzungen des ORF-Gesetzes gegen die Ausstrahlung der Dokumentation „Nationale Träume - Ungarns Abschied von Europa?“ am 26. September 2012 im Fernsehprogramm ORF 2 richtet, gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Z 1, § 4 Abs. 4, § 4 Abs. 5 Z 1 bis 3, § 4 Abs. 6, § 10 Abs. 1 und Abs. 3 bis 7 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Das BVwG hat mit Erkenntnis vom 12.05.2016, GZ W149 2000572-2/4E, die Beschwerde gegen diesen Bescheid als unbegründet abgewiesen.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
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Genehmigung einer Eigentumsänderung gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G