Herrn Ing. Dolf Mauerer (Studio Lannach) wurde für die Zeit vom 10.07.2004 bis zum 10.09.2004 die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 Privatradiogesetz (Eventradio) unter Nutzung der Übertragungskapazität "LEIBNITZ, 88,2 MHz" erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet Leibnitz, soweit dieses durch die im technischen Anlageblatt angeführte Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Das Programm umfasst ein eigengestaltetes Musik- und Wortprogramm, das die Themen der steiermärkischen Landesausstellung 2004 "Die Römer" bearbeitet und begleitet.
Die Zulassung ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen