Auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und 5 TKG 2003 die mit dem Bescheid der KommAustria vom 24.06.2014, KOA 1.473/14-010, der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage LEOBEN 2, Standort Galgenberg, Frequenz 102,6 MHz, nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes geändert.
Der Becheid ist rechtskräftig.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“