• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    25.07.2018
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Eins Privatradio GmbH
  • GZ
    KOA 1.021/18-027

Fernmelderechtliche Änderung betreffend die ÜKap "HOLLABRUNN 2 (Haberg) 104,7 MHz"

Auf Antrag der Radio Eins Privatradio GmbH wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2016, KOA 1.021/16-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom 24.07.2018, KOA 1.021/18-028, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „HOLLABRUNN 2 (EVN Umspannwerk) 104,7 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird.

Der Name der Übertragungskapazität lautet nunmehr „HOLLABRUNN 2 (Haberg) 104,7 MHz“ und wird im beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1), welches einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet, näher umschrieben.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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