Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde dem Verein Campus Radio St. Pölten für den Zeitraum von 09.05.2016 bis 10.05.2016 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.