Bild für den Bereich Betreiberinformation

SMS-Regulierung

Mit der 10. Novelle der KEM-V reagiert die RTR auf die zunehmende Betrugsgefahr durch gefälschte alphanumerische SMS Absender, indem sie klare und verbindliche Regeln für deren Verwendung einführt. Anstatt einer Telefonnummer wird bei einer alphanumerischen Absenderkennung eine Buchstabenfolge verwendet, beispielsweise der Name einer Bank, "FinanzOnline" etc. 

Seit 1. Juli 2026 gibt es ein öffentlich einsehbares Verzeichnis, in dem Unternehmen über einen beauftragten mobilen Diensteanbieter ihre alphanumerischen Absenderkennungen eintragen lassen müssen. Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen nur eingetragene Kennungen an österreichische Endnutzerinnen und Endnutzer zugestellt werden. Diensteanbieter sind verpflichtet, das Verzeichnis mindestens einmal täglich abzurufen, die Echtheit der Absenderkennung vor Zustellung zu prüfen und für Verstöße zu haften. Nachrichten mit nicht gelisteten Kennungen sind zu löschen. Erscheint eine Kennung zwar im Verzeichnis, besteht aber ein Zweifel an der Authentizität des Versenders, kann die Absenderkennung in "Unbekannt" geändert und die Nachricht zugestellt werden. Der Versand alphanumerischer SMS aus dem Ausland an österreichische Kundinnen und Kunden ist künftig untersagt. Ziel all dieser Maßnahmen ist, betrügerische Nachahmungen zu verhindern, finanzielle Schäden zu reduzieren und das Vertrauen in die Authentizität von SMS Absendern wiederherzustellen.

Die RTR übernimmt in diesem System eine zentrale Koordination  und Kontrollfunktion: Sie betreibt und pflegt das öffentliche Verzeichnis, prüft neue Einträge auf Einhaltung der Verhaltensvorschriften und kann unzulässige Einträge löschen. Das Verzeichnis ist seit dem 1. Juli 2026 verfügbar und kann befüllt werden. Die verbindlichen Zustellregeln treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Weiterführende Informationen finden Sie im RTR-Newsletter.


Vertiefende Informationen

  • Dokument mit technischen Details des Verzeichnisses ua zu:
    • Wie können Einträge vorgenommen und bearbeitet werden?
    • Wie können bestehende Einträge gelöscht werden?
    • Wie kann eine automatisierte Abfrage stattfinden?
    • Wie sind die Modalitäten und Fristen für eine einmalige Verzeichnisbefüllung per Excel-Datei?


Ergänzende Informationen eingefügt am 21. Juli 2026:

  • Die Begründung für die Registrierung einer Kennung hat auf Deutsch zu erfolgen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass alle Datenfelder im Verzeichnis veröffentlicht werden.
  • Die Begründung soll aussagekräftig sein und darlegen, warum die Kennung einen Inhaber eindeutig identifizierbar macht, zB weil dieser über ein Markenrecht verfügt.
  • Für die Registrierung jeder Kennung müssen immer die Kontakt- und Adressdaten des Inhabers eingetragen werden und nicht die Daten des eintragenden oder bevollmächtigen Anbieters oder Aggregators.
  • Generische Kennungen, die keinen Bezug zu einem bestimmten Inhaber herstellen, sind nicht zulässig zB "Reservierung", "Zahnarzt".
  • Der Inverkehrbringer muss überprüfen, ob die Absenderkennung im RTR-Register enthalten ist und ob die Nachricht vom Inhaber stammt, dh ob die Nachricht im Auftrag des Inhabers verschickt wurde. Eine solche Überprüfung kann rechtlich oder technisch erfolgen.
  • Der Schwerpunkt des Registers sollte auf Kennungen liegen, die in Österreich verwendet werden oder zukünftig verwendet werden sollen.


Zeitplan

1
9. Juni 2026
Testdaten im Open-Data-Portal verfügbar
2
1. Juli 2026
Inbetriebnahme Verzeichnis
3
24. August 2026
Fristende für Übermittlung der Excel-Datei
4
4. September 2026
Einspielen der Excel-Dateien in das Verzeichnis
5
1. Oktober 2026
Wirksamwerden der Regeln


Weiterführende Links


Kontaktmöglichkeit

E-Mail: sms_regulierung@rtr.at