Mediendiensteanbieter sind gemäß § 4a Abs. 1 und 2 MedKF-TG dazu verpflichtet, der KommAustria die in Art. 6 Abs. 1 lit. a bis d des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) genannten Informationen bekannt zu geben. Diese sind im eRTR-Portal in den dafür vorgesehenen Formularen "Eigentumsverhältnisse" und "Werbeeinnahmen" einzutragen und auf diese Weise der KommAustria bekanntzugeben.
Im Detail handelt es sich hier um folgende Angaben:
Verwenden Sie dafür die in den öffentlichen Registern (z.B. Firmenbuch, Vereinsregister, Zentrales Melderegister, Handelsregister) eingetragenen Schreibweisen und stellen Sie sicher, dass die Meldung des „wirtschaftlichen Eigentümers“ der Eingabe im Rahmen des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) entspricht.
Weiters sind die Mediendiensteanbieter dazu angehalten, den jährlichen Netto-Gesamtbetrag der ihnen zugekommenen Mittel aus staatlicher Werbung (Inland und EU-Mitgliedsstaaten) und ihrer von Behörden oder öffentlichen Stellen von Drittländern (außerhalb der EU) stammenden Werbeeinnahmen elektronisch im Wege der Webschnittstelle bekannt zu geben.
Die Informationen sind in der Übergangsfrist im Jahr 2026 erstmals bis 31. Mai 2026 zu melden und werden am 1. August 2026 veröffentlicht. In den Folgejahren haben Mediendiensteanbieter Bekanntgaben ihrer Eigentumsverhältnisse bis 31. Dezember und Bekanntgaben der ihnen zugekommenen Werbeeinnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres bis 30. Juni vorzunehmen.
Die Veröffentlichung der von den Rechtsträgern gemeldeten Werbeeinnahmen des Vorjahres erfolgt am 1. Juli. Änderungen der Eigentumsverhältnisse werden laufend veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass Mediendiensteanbieter diese Informationen darüber hinaus gemäß Art. 6 Abs. 1 EMFG iVm § 25a MedienG selbst derart offenzulegen haben, dass diese für die Empfänger leicht und direkt zugänglich sind. Die erforderlichen Informationen sollten von den betreffenden Mediendiensteanbietern dementsprechend in einem elektronischen Format, beispielsweise auf ihren Websites oder in einem anderen leicht und unmittelbar zugänglichen Medium offengelegt werden (vgl. EG 32 des EMFG).
Das sind die einzelnen Schritte der Meldung von Werbeinnahmen und der Eigentumsverhältnisse:
medientransparenz@rtr.at
Tel. +43-1 580 58-555
Montag bis Freitag
zwischen 08:30 und 12:00 Uhr