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Privatrundfunkfonds - Entscheidungen

Entscheidungen

Der Privatrundfunkfonds dient der Förderung von privaten, kommerziellen Rundfunkveranstaltern und ist gemäß KommAustria-Gesetz (KOG) beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtet.

Förderentscheidungen werden unter Berücksichtigung des Gesetzes, der Richtlinien und nach Stellungnahme des Fachbeirates durch den Geschäftsführer des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH getroffen.

Nutzen Sie die Filteroptionen auf der nachfolgenden Seite, um gezielt nach Förderwerber:in, Kategorien oder Jahren zu suchen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, die Daten am Seitenende als Excel-Datei herunterzuladen, um individuelle Auswertungen – wie die Bildung von Summen – zu erstellen.

Über den nachfolgenden Button finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderentscheidungen

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