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  • Datum
    07.03.2024

DSA - Next Steps: Auf dem Weg zum Stakeholder „Empowerment“ im digitalen Raum

KommAustria startet Aufgabe als Koordinator für digitale Dienste mit großem Arbeits- und Info-Paket 

Dr. Dietmar Dokalik im Vortrag über Entstehung und Inhalte des Digital Services Act © RTR/Christian Lendl

Der nunmehr vollumfänglich geltende „Digital Services Act“ (DSA) sowie die Benennung der KommAustria als nationaler Koordinator für digitale Dienste in Österreich sind nun zentrale Stellschrauben, um Stakeholder zu unterstützen, gegen Desinformation, Gewalt im Netz, Verletzungen von Konsumentenschutz oder Urheberrechtsbestimmungen oder andere rechtswidrige Inhalte gezielt vorgehen zu können.

v.l.: Mag. M. Ogris (KommAustria), Dr. D. Dokalik (BMJ), A. Kunigk (RTR Medien/Mod.), Dr, M. Windhager (Medien-RA), Dr. S. Lackner (KommAustria), Dr. N. Segur-Cabanac (ISPA), Mag. D. Zimmer (AK)
v.l.: Mag. M. Ogris (KommAustria), Dr. D. Dokalik (BMJ), A. Kunigk (RTR Medien/Mod.), Dr, M. Windhager (Medien-RA), Dr. S. Lackner (KommAustria), Dr. N. Segur-Cabanac (ISPA), Mag. D. Zimmer (AK) © RTR/Christian Lendl
Dialog mit Expert:innen und unterschiedlichen Akteur:innen im Online-Umfeld

Mit einem umfangreichen Informationsangebot sowie einer eigenen  Veranstaltungsreihe zu den unterschiedlichen Aspekten des DSA stehen KommAustria/RTR Medien daher im laufenden Dialog mit den unterschiedlichen Akteuren im digitalen Ökosystem – sowohl national als auch auf EU-Ebene.

Kurz vor Inkrafttreten der EU-Verordnung für alle dem DSA unterliegenden Vermittlungsdienste lud die KommAustria/RTR Medien Interessierte ein. Die gut besuchte und mit großem Interesse wahrgenommene Auftaktveranstaltung  bildete den Startschuss einer Vortragsreihe zum DSA.

In seiner Keynote sprach Dr. Dietmar Dokalik, Leitender Staatsanwalt und Abteilungsleiter Allgemeine Angelegenheiten in der Zivilrechtssektion des Bundesministeriums für Justiz, über die Genese des neuen Rechtsrahmens ausgehend von der E-Commerce Richtlinie des Jahres 2000. Er ging auch auf die anderen sektorspezifischen Regelungen ein und gab dadurch einen kompakten Überblick über die Geschichte der EU-Rechtsentwicklung für digitale Dienste.

In der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Medienrechtsanwältin Dr. Maria Windhager, Konsumentenschützerin Mag.a Daniela Zimmer (Arbeiterkammer), Dr. Natalie Ségur-Cabanac (ISPA) und Dr. Dokalik über die Erwartungen an das neue Regelwerk. Moderiert wurde die Veranstaltung von KommAustria Pressesprecher Andreas Kunigk.

Dass der neu geschaffene DSA ein wesentlicher Meilenstein ist, bei dem sich in der Praxis viele Umsetzungsfragen stellen werden, darin waren sich die Expert:innen einig. Um gegen Desinformation, Wahlmanipulation, Gewalt im Netz oder illegale Inhalte gezielt vorgehen zu können, brauche es umfassende Regeln. Wie vielfältig, aber auch komplex die Chancen und Herausforderungen für die unterschiedlichen Akteure im digitalen Ökosystem sind, wurde im Rahmen der Veranstaltung deutlich. Ebenso, wie wichtig es sei, Praxiserfahrungen in der Auslegung der Bestimmungen des DSA zu sammeln und laufend zu evaluieren.

Zertifzierungsverfahren für "Trusted Flaggers" und "außergerichtliche Streitbeilegung"

Von entscheidender Bedeutung für das Gelingen des DSA sind sogenannte „Trusted Flaggers“ und die außergerichtliche Streitbeilegung. Trusted Flaggers sind Einrichtungen, die prioritär gereihte Meldungen an Plattformen durchführen. (DSA nennt hier als Beispiel „Inhope“). Gemäß DSA sollten Nutzer in der Lage sein, bestimmte Entscheidungen der Anbieter von Online-Plattformen ( insbesondere zur Rechtswidrigkeit von Inhalten) einfach und wirksam zu beanstanden. Daher gibt es die Möglichkeit, Streitigkeiten außergerichtlich durch zertifizierte Stellen beizulegen, die über die erforderliche Unabhängigkeit sowie die nötigen Mittel und Fachkenntnisse verfügen, ihre Tätigkeiten auf faire, rasche und kosteneffiziente Weise durchzuführen.

Pauschal gesprochen handelt es sich dabei um Einrichtungen insbesondere der Zivilgesellschaft, die besondere Sachkenntnisse aufweisen und deshalb besonders geeignet sind, durch zügiges Handeln (Meldungen bei den Plattformen mit bereits aufbereiteten Fällen) oder einem „Kompromiss“ zwischen Plattform und Nutzer, herbeizuführen, und damit die Rechtsdurchsetzung im Netz zu erleichtern. Ausführliches über diese Rollen finden Sie hier.

Die Position dieser beiden Institute im Verhältnis zu den Plattformen wird maßgeblich durch den DSA gestärkt. Ihnen werden nunmehr Möglichkeiten eingeräumt, die vom KDD auch – notfalls – gegenüber Plattformen durchgesetzt werden können. Die Voraussetzung dafür ist ein Zertifizierungsverfahren durch den KDD.

Um über dieses Verfahren vorab umfassend zu informieren und auf Einzelfragen individuell eingehen zu können, lud KommAustria/RTR Medien daher am 28. Februar zu einer Informationsveranstaltung für potentielle Antragsteller:innen ein. Die zahlreichen Fragen aus dem Publikum verdeutlichten das große Interesse an dem Thema: Gefragt wurde insbesondere, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Nachweise einzureichen sind, um als Trusted Flagger zertifiziert zu werden und ob damit besondere Pflichten einhergehen. 

Leitfäden für die Antragsteller finden sich demnächst auf unserer Website.

Zusammenarbeit auf europäischer Ebene 

Kurz nach vollständigem Inkrafttreten des DSA am 17. Februar 2024 reiste die KommAustria, vertreten durch Dr. Susanne Lackner, am 19.02.2024 zur konstituierenden Sitzung des Europäischen Gremiums für digitale Dienste nach Brüssel. Dieses Gremium wird unter Vorsitz der EU-Kommission auf Grund der Regelungen des DSA als unabhängige Beratergruppe der Koordinatoren für digitale Dienste für die Beaufsichtigung der Anbieter von Vermittlungsdiensten eingerichtet – um zu koordinieren, mitzuwirken und bei der Beaufsichtigung sehr großer Online-Plattformen zu unterstützen.

Meeting des European Board of Digital Services unter dem Vorsitz von Thierry Breton. © EU Commission

Während in vielen Mitgliedstaaten die Gesetzgebungsverfahren zur Benennung einer Behörde als KDD noch nicht abgeschlossen werden konnte, trat das KDD-G in Österreich rechtzeitig mit 17.02.2024 in Kraft. Durch diese rechtzeitige Benennung war es möglich, die entsprechenden Vorbereitungshandlungen zu setzen und die KommAustria/RTR Medien in die Lage zu versetzen, am 17.02. als insofern neu zuständige Behörde zu starten. Anzufügen ist, dass die „voraussichtlich“ zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten unter aktiver Mitarbeit der KommAustria/RTR Medien Arbeitsgruppen bildeten, um eine konsistente Herangehensweise an die verschiedenen neuen rechtlichen Instrumentarien zu entwickeln.

Zum aktuellen Status des DSA ist anzumerken, dass außer in Österreich, bis Redaktionsschluss lediglich in fünf Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der nationale Koordinator für digitale Dienste bereits rechtskonform benannt und die nationalen Begleitgesetze erlassen wurden.


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