Wir ersuchen Sie, Auszahlungen nur dann abzurufen, wenn tatsächlich alle für eine Auszahlung erforderlichen Nachweise erbracht werden können bzw. Unterlagen vorhanden sind. Beachten Sie bitte, dass Auszahlungen u.a. nur dann erfolgen können, wenn der Abruf der jeweiligen Teilzahlung firmenmäßig unterfertigt ist. Es ist keine Rechnung zu stellen!
Die Abrufformulare stehen am Seitenende zum Download bereit.
Die zuerkannten Fördermittel werden nach In-Kraft-Treten des Vertrages in der Regel in 3 Teilbeträgen ausbezahlt:
Nach Erhalt der Förderzusage vom FERNSEHFONDS AUSTRIA, haben Sie 6 Monate Zeit, um den Abruf zur Auszahlung zu tätigen.
Wir benötigen:
• das firmenmäßig unterfertigte Abrufformular
• den Endkostenstand
• Rechnungen inkl. Zahlungsbeleg
Bitte senden Sie die Unterlagen nach sorgfältiger Überprüfung an fernsehfonds@rtr.at.