Wir stärken nachhaltig unabhängige Produzentinnen und Produzenten. Durch die Sicherstellung und Berücksichtigung von Rechten schaffen wir für Filmschaffende die besten Verwertungsmöglichkeiten. Alle zwei Jahre evaluieren wir gemeinsam mit dem Fachbeirat unsere Richtlinien.
Die Richtlinien zur Vergabe der Förderungen aus dem Fernsehfonds Austria wurden bei der Europäischen Kommission gemeldet und traten mit 09.12.2025 in Kraft. Längstens in Geltung bleiben diese bis 31.12.2027.
Bei allen bis zum 08.12.2025 eingereichten Produktionen kommen die Richtlinien in der Fassung 22. Jänner 2024 zur Anwendung.
FERNSEHFONDS AUSTRIA
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