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FERNSEHFONDS AUSTRIA - Richtlinien

Richtlinien über die Gewährung von Mitteln
aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA


Wir stärken nachhaltig unabhängige Produzentinnen und Produzenten. Durch die Sicherstellung und Berücksichtigung von Rechten schaffen wir für Filmschaffende die besten Verwertungsmöglichkeiten. Alle zwei Jahre evaluieren wir gemeinsam mit dem Fachbeirat unsere Richtlinien.

Die Richtlinien zur Vergabe der Förderungen aus dem Fernsehfonds Austria wurden bei der Europäischen Kommission gemeldet und traten mit 09.12.2025 in Kraft. Längstens in Geltung bleiben diese bis 31.12.2027.

Bei allen bis zum 08.12.2025 eingereichten Produktionen kommen die Richtlinien in der Fassung 22. Jänner 2024 zur Anwendung.

Die wichtigsten Änderungen in den Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA 2026-2027  

Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA 2026-2027

Kontakt

FERNSEHFONDS AUSTRIA
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060

fernsehfonds@rtr.at

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