Die Förderung der facheinschlägigen Ausbildungen soll dazu dienen, die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten des bei förderfähigen Rundfunkveranstalter:innen tätigen Personals zu verbessern. Dies soll auch zur Qualitätssteigerung im privaten Rundfunk beitragen und solcherart auch die persönliche Vermittelbarkeit des Personals erhöhen.
Förderungen können nur gewährt werden für:
Ergänzend zu den allgemein beschriebenen Ausbildungsbereichen weisen wir besonders darauf hin, dass Fortbildungsangebote zur sensiblen Berichterstattung über geschlechtsspezifische Gewalt im Rahmen der Ausbildungsbereiche Programm und Journalismus förderfähig sind.
Privatrundfunkfonds
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
rff@rtr.at