Die Einreichung von Förderansuchen für den Privatrundfunkfonds erfolgt ausschließlich über das von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellte Online-Formular. Die RTR-Benutzerkennung und die elektronische Signatur sind Voraussetzung für die Online-Einreichung.
1. Einreichtermin 2021: 1. Oktober 2020 - 2. November 2020.
Da einige Unternehmen auf Grund des Lock-Downs innerbetriebliche, organisatorische Probleme hatten und kurzzeitig Serverprobleme auftraten, wird die Frist für Ansuchen im Rahmen des Rundfunkfonds auf 6. November 2020 verlängert.
2. Einreichtermin 2021: Voraussichtlich Mitte Mai 2021
Bis zum Einreichtermin benötigen Sie eine Benutzerkennung, um Zugriff auf die geschützten Seiten des Einreichportals (eRTR) zu erhalten. Fordern Sie diese direkt im eRTR-Portal an.
zum PortalDamit ein Antrag rechtskräftige Gültigkeit erlangt, muss dieser durch die zeichnungsberechtigte(n) Person(en) (lt. Firmenbuch bzw. Vereinsregister) mittels elektronischer Signatur gezeichnet werden.
Die elektronische Signatur kann wie folgt besorgt werden:
1. über Finanzonline bzw. bei jedem Finanzamt
2. bei der Post (Handysignatur)
3. bei einer Registrierungsstelle
Der Einstieg zu den Online-Formularen erfolgt über die eRTR-Webschnittstelle.
Nachdem Sie eine Benutzerkennung erhalten haben sowie über eine elektronische Signatur verfügen, steigen Sie bitte ins eRTR-Portal ein.
Hier können Sie Förderansuchen stellen, zwischenspeichern und verwalten. Infoboxen informieren Sie über die einzugebenden Daten.
Bitte beachten Sie:
Ansuchen können ausschließlich Rundfunkveranstalter, deren Programme über eine Zulassung oder Anzeige im Sinne des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes oder Privatradiogesetzes verfügen.
Privatrundfunkfonds
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
rff@rtr.at