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Privatrundfunkfonds  - Ausbildungsmaßnahmen

Ausbildungsmaßnahmen gem. Punkt IX.2


Die RTR-GmbH veröffentlicht Journalistenausbildungs-Curricula bzw. Ausbildungsmaßnahmen, deren nachweisliche Absolvierung durch Mitarbeiter des Rundfunkveranstalters zu einer Bevorzugung bei der Vergabe der Inhalteförderung führen kann. Ausbildungsmaßnahmen anderer Anbieter werden nur dann, als Qualitätsmaßnahmen gemäß Richtlinien des Privatrundfunkfonds akzeptiert, wenn sie inhaltlich, qualitativ und vom Umfang vergleichbar sind.


Folgende Ausbildungsmaßnahmen werden jedenfalls akzeptiert: 

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