Ziel der Förderung ist die Gewährleistung der Unabhängigkeit dieser Einrichtung und die Sicherstellung der Wahrnehmung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben sowie einer wirksamen Durchsetzung ihrer Entscheidungen und Beschlüsse.
Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss zur Deckung der bei der Erfüllung der Aufgaben anfallenden Kosten. Die Förderung der Selbstkontrolle im Print- und Online-Bereich ist mit einem Betrag in der Höhe von EUR 230.000,- jährlich dotiert.
Die Fördervoraussetzungen sind aus § 14 Qualitäts-Journalismus-Förderungsgesetz (QJF-G) und den Richtlinien ersichtlich.
Förderzeitraum ist ein Kalenderjahr. Der für die Förderung maßgebliche Zeitraum liegt vor dem jeweiligen Einreichtermin. Förderansuchen können einmal jährlich über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR GmbH vom 1. Jänner bis 31. März bei der KommAustria eingebracht werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in einem Betrag bis spätestens Ende Mai.
Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria.
Weiters finden Sie bis einschließlich 2024 auf der Übersichtsseite der Entscheidungen der KommAustria und RTR-GmbH jeweils Kurzzusammenfassungen zu den Entscheidungen, welche auch Angaben zum Veröffentlichungsdatum sowie die Ablehnungsgründe enthalten. Ab dem Jahr 2025 werden sämtliche Entscheidungen ausschließlich im Open Data veröffentlicht.
Über die folgenden Buttons gelangen Sie zu den Förderentscheidung sowie zu den entsprechenden Förderungsverträgen.
Förderungsverträge Entscheidungen in Open data
RTR-GmbH / KommAustria
Förderung von Selbstkontrolleinrichtungen
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
koafoerderungen@rtr.at
Tel.: +43 (0) 1 58058 - 495