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Medientransparenz Bekanntgaben für Mediendiensteanbieter (Eigentumsverhältnisse und Werbeeinnahmen)

Mediendiensteanbieter sind gemäß § 4a Abs. 1 und 2 MedKF-TG dazu verpflichtet, der KommAustria die in Art. 6 Abs. 1 lit. a bis c des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFG) genannten Informationen bekannt zu geben. Diese sind im eRTR-Portal in einem eigenen Formular einzutragen.

Im Detail handelt es sich hier um folgende Angaben:

1. Eigentumsverhältnisse

  • ihre(n) eingetragenen Namen und ihre Kontaktdaten
  • den/die Name(n) des/der direkten oder indirekten Eigentümer(s) mit Beteiligungen, die es ihm/ihnen ermöglichen, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und die strategische Entscheidungsfindung auszuüben, einschließlich direkten oder indirekten Eigentums eines Staates oder einer Behörde oder öffentlichen Stelle,
  • den/die Name(n) ihrer/ihres „wirtschaftlichen Eigentümer(s)“ im Sinne des Artikels 3 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/849,

Verwenden Sie dafür die in den öffentlichen Registern (z.B. Firmenbuch, Vereinsregister, Zentrales Melderegister, Handelsregister) eingetragenen Schreibweisen und stellen Sie sicher, dass die Meldung des „wirtschaftlichen Eigentümers“ der Eingabe im Rahmen des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG) entspricht.

2.  Werbeeinnahmen

Weiters sind die Mediendiensteanbieter dazu angehalten, den jährlichen Netto-Gesamtbetrag der ihnen zugekommenen Mittel aus staatlicher Werbung (Inland und EU-Mitgliedsstaaten) und ihrer von Behörden oder öffentlichen Stellen von Drittländern (außerhalb der EU) stammenden Werbeeinnahmen elektronisch im Wege der Webschnittstelle bekannt zu geben.

Bekanntgabefristen:

Die Informationen sind in der Übergangsfrist im Jahr 2026 erstmals bis 31. Mai 2026 zu melden und werden am 1. August 2026 veröffentlicht. In den Folgejahren haben Mediendiensteanbieter Bekanntgaben ihrer Eigentumsverhältnisse bis 31. Dezember und Bekanntgaben der ihnen zugekommenen Werbeeinnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres bis 30. Juni vorzunehmen. 

Die Veröffentlichung der von den Rechtsträgern gemeldeten Werbeeinnahmen des Vorjahres erfolgt am 1. Juli. Änderungen der Eigentumsverhältnisse werden laufend veröffentlicht. 


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Orientierungshilfe für Mediendiensteanbieter

Hier finden Sie eine Sammlung von Fragen und Antworten im Zusammenhang mit den Bekanntgabepflichten für Mediendiensteanbieter, sowie eine Anleitung zur Eingabe einer Meldung.

Icon Veröffentlichung

Veröffentlichung der Eigentumsverhältnisse von Mediendiensteanbietern

Hier finden Sie die Veröffentlichung der von den Mediendiensteanbietern bekanntgegebenen Eigentumsverhältnisse samt deren wirtschaftlichen Eigentümer(n) in Open Data.

  • Open Data

Icon Veröffentlichungen

Veröffentlichung der Jahreswerbeeinnahmen von Mediendiensteanbietern

Hier finden Sie die Veröffentlichung der von den Mediendiensteanbietern bekanntgegebenen Daten in Open Data.

  • Open Data
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Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die relevanten Gesetze und Verordnungen rund um das Thema Medientransparenz für Rechtsträger.

  • Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG)
  • Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFG)
  • Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G)
  • Privatradiogesetz (PrR-G)

„Auf einen Blick" – Medientransparenz Bekanntgaben für Mediendiensteanbieter

Das sind die einzelnen Schritte der Meldung von Werbeinnahmen und der Eigentumsverhältnisse:

1
Meldung der Werbeinnahmen aus staatlicher Werbung bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr
in der Übergangsfrist bis zum 31.05.2026, danach jährlich bis zum 30.06.
2
Meldung der Eigentumsverhältnisse samt wirtschaftliche(r) Eigentümer
in der Übergangsfrist bis zum 31.05.2026, danach jährlich bis zum 31.12.
3
Laufende Veröffentlichung der Eigentumsverhältnisse
4
Veröffentlichung der gemeldeten Daten der Werbeeinnahmen
Open Data das erste Mal am 01.08.2026, dann jeweils am 01.07.


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