Headerbild Medientransparenz

Medientransparenz - Bekanntgaben für Mediendiensteanbieter

Die Mediendiensteanbieter sind gemäß §4a Abs 1 und 2 dazu verpflichtet, der KommAustria die in Art. 6 Abs. 1 lit. a bis c des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes genannten Informationen bekannt zu geben. Diese sind im eRTR-Portal in einem eigenen Formular einzutragen.

Im Detail handelt es sich hier um folgende Angaben:


FAQs für Mediendiensteanbieter



„Auf einen Blick – Bekanntgaben“:

Das sind die einzelnen Schritte der Meldung von Werbeinnahmen und der Eigentumsverhältnisse:

1
Meldung der Werbeinnahmen aus staatlicher Werbung bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr
in der Übergangsfrist bis zum 31.05.2026, danach jährlich bis zum 30.06.
2
Meldung der Eigentumsverhältnisse bis 31.12.
3
Veröffentlichung der gemeldeten Daten
Visualisierung und Open Data das erste Mal am 01.08.2026, dann jeweils am 01.07.


Tabellen Bezeichnung

Kontakt:

medientransparenz@rtr.at
Tel. +43-1 580 58-555
Montag bis Freitag zwischen 08:30 und 12:00 Uhr